
VERANTWORTUNGSBEWUSSTE UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Aktionäre und Hauptversammlung
Die Aktionäre der All for One Group SE nehmen ihre Rechte vor oder während der Hauptversammlung wahr. Nach §14 der Satzung der Gesellschaft gewährt jede auf Namen lautende Stückaktie eine Stimme. Den Vorsitz der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet in allen ihr durch Gesetz und Satzung zugewiesenen Fällen.
Aufsichtsrat
Die zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats besteht in der Beratung und Überwachung des Vorstands. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern, davon zwei Arbeitnehmervertreter. Die Kompetenzen und Pflichten des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sind im Aktiengesetz, in der Satzung sowie in den Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse geregelt.
Vorstand
Als Leitungsorgan einer Aktiengesellschaft führt der Vorstand die Geschäfte »unter eigener Verantwortung« (§76 Abs. 1 Aktiengesetz) bzw. weisungsunabhängig und ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an das Interesse und die geschäftspolitischen Grundsätze des Unternehmens gebunden. Bei der Ausübung seiner Leitungsmacht ist der Vorstand zudem der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung, über die Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken. Die Kompetenzen und Pflichten des Vorstands sind im Aktiengesetz, in der Satzung, in der Geschäftsordnung sowie im Geschäftsverteilungsplan des Vorstands geregelt. Auch bei der All for One Group SE entspricht die Leitungsstruktur dem dualistischen System. Vorgenannte Grundsätze, Regelungen und Bestimmungen finden daher auch bei der All for One Group SE Anwendung.

Aktienoptionsprogramme und andere ähnliche Anreizsysteme
Es bestehen derzeit keine Aktienoptionsprogramme oder ähnliche Anreizsysteme für die Mitglieder des Aufsichtsrats oder des Vorstands.
Anteilsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats halten Anteile an der Gesellschaft. Die aktuelle Übersicht dazu finden Sie unter Aktionärsstuktur. Veränderungen im Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften veröffentlicht.
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Der Konzernabschluss der Gesellschaft wird nach IFRS, der Jahresabschluss nach HGB aufgestellt. Nach Erstellung durch den Vorstand werden Konzernabschluss und Jahresabschluss vom Abschlussprüfer geprüft, vom Aufsichtsrat gebilligt beziehungsweise festgestellt und innerhalb von 90 Tagen nach dem Geschäftsjahresende veröffentlicht. Zudem werden für die ersten drei Quartale eines Geschäftsjahres Zwischenberichte in Form von zwei Quartalsmitteilungen sowie einem Halbjahresfinanzbericht veröffentlicht. Eine prüferische Durchsicht dieser Zwischenberichte erfolgt nicht.
Transparenz
Eine auf einheitliche, umfassende und zeitnahe Informationen ausgerichtete Informationspolitik hat bei uns einen hohen Stellenwert. Daher unterrichtet das Unternehmen sämtliche Interessensgruppen regelmäßig und zeitnah über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen und Entwicklungen. Die wichtigsten Kommunikationsinstrumente stellen dabei das Internet sowie die Homepage der Gesellschaft dar. Die Berichterstattung erfolgt zudem im jährlichen Geschäftsbericht, in Zwischenberichten und Quartalsmitteilungen, sowie etwa im Rahmen von Gesprächen und Konferenzen mit Analysten und Journalisten.
Darüber hinaus werden weitere Informationen in Form von Pressemitteilungen sowie Ad-hoc-Meldungen veröffentlicht. Den gesetzlichen Mitteilungspflichten, etwa zu Stimmrechtsmitteilungen oder Eigengeschäften von Führungskräften, wird entsprochen. Mitteilungen, Präsentationen und Berichte sind zudem im Corporate & Investor Relations Bereich auf der Homepage der Gesellschaft einsehbar. Das vorgeschriebene Insiderverzeichnis gemäß Artikel 18 der Marktmissbrauchsverordnung hat die Gesellschaft angelegt und pflegt dieses laufend. Die betreffenden Personen werden über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen informiert.
Dem Prinzip des »Fair Disclosure« folgend, werden alle Aktionäre und wesentliche Zielgruppen bei Informationen grundsätzlich gleich behandelt. Aus gesetzlichen Gründen könnten Aktionäre Informationen, die zur Erstellung ihrer Konzernrechnung, Konzern(zwischen)berichterstattung sowie Konzernplanung erforderlich sind – teilweise auch vorab erhalten. In solchen Fällen würden die entsprechenden Empfänger dieser Informationen stets zur Verschwiegenheit und zur vertraulichen Behandlung der Informationen verpflichtet.
Code of Conduct
Zu den bei All for One Group angewendeten Unternehmensführungspraktiken zählen vor allem die für alle Mitarbeiter der Unternehmensgruppe gültigen Richtlinien unseres Compliance Management Systems. Damit verdeutlichen wir den Anspruch, den wir an das Verhalten unserer Mitarbeiter, Geschäftsführer und Vorstände stellen. Zudem machen wir so die wesentlichen Prinzipien unseres Verhaltens gegenüber Kunden, Partnern, Lieferanten, Wettbewerbern und Aktionären bekannt. Mit der Umsetzung dieser Richtlinien im geschäftlichen Alltag bekennen wir uns zugleich zum Engagement für gesetzeskonformes, verantwortungsbewusstes und integres Handeln im Wettbewerb sowie zum Schutz von Daten. Gleichzeitig sprechen wir uns gegen Korruption aus. Unsere Compliance-Organisation ist damit betraut, gruppenweit die Einhaltung des Verhaltenskodex und anderer unternehmensinterner Richtlinien zu überwachen. Darüber hinaus prüft sie diese Richtlinien regelmäßig, aktualisiert sie bei Bedarf und schult die Mitarbeiter und Führungskräfte.