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Kompetenzprofil

Aufsichtsrat

Für seine Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat konkrete Ziele benannt und neben den Sektorenkenntnissen aller Aufsichtsratsmitglieder weitergehend ein entsprechendes Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet. Wahlvorschläge an die Hauptversammlung orientieren sich grundsätzlich an folgenden, durch das Kompetenzprofil definierten Zielen.

Ziele und Kompetenzprofil

Branchenkenntnisse

Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sollen die für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufsichtsratstätigkeit notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen innehaben. Der Aufsichtsrat soll zudem ausschließlich mit Mitgliedern besetzt werden, die über Kenntnisse der IT-Branche und insbesondere den Geschäftssektoren verfügen, in denen die All for One Group ihren Tätigkeitsschwerpunkt hat. Derzeit erfüllen alle Aufsichtsratsmitglieder diese Kriterien.

Internationale Erfahrung

Der Aufsichtsrat soll mindestens zur Hälfte mit Mitgliedern besetzt werden, die internationale Erfahrung aufweisen. Derzeit erfüllen alle Mitglieder des Aufsichtsrats diese Zielvorgabe.

Vorstandserfahrung in einer börsennotierten Gesellschaft

Der Aufsichtsrat soll mindestens mit einem Mitglied besetzt werden, das über Erfahrung als Vorstand (oder vergleichbar) eines börsennotierten Unternehmens verfügt. Derzeit wird dieses Ziel von vier Mitgliedern des Aufsichtsrats erfüllt, namentlich die Herren Dr. Rudolf Knünz, Paul Neumann, Josef Blazicek und Karl Astecker.

Unabhängigkeit

Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat haben unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur der Gesellschaft eine – nach ihrer Einschätzung – angemessene Anzahl unabhängiger Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat festgelegt. Der Aufsichtsrat in seiner derzeitigen Zusammensetzung entspricht dieser Fest¬legung. Mehr als die Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrats auf Anteilseignerseite sollen demnach unabhängig von der Gesellschaft und ihrem Vorstand sein. Mindestens ein Anteilseignervertreter soll zudem unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sowie von der Gesellschaft und ihrem Vorstand sein. Anzahl und Namen der unabhängigen Anteilseignervertreter ergeben sich aus der Darstellung hier.

Bei seinen Einschätzungen zur Unabhängigkeit hat der Aufsichtsrat die in der aktuellen Fassung des Corporate Governance Kodex (»Kodex 2022«) genannten Indikatoren eingehend geprüft und das Gremium erfüllt derzeit die angestrebte Zusammensetzung.

Altersgrenze

Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern berücksichtigt der Aufsichtsrat grundsätzlich eine Altersgrenze von 70 Lebensjahren zum Zeitpunkt der Wahl. Im Falle von Vorschlägen zur Wiederwahl eines Aufsichtsratsmitglieds gilt grundsätzlich eine Altersgrenze von 75 Lebensjahren zum Zeitpunkt der Wieder­wahl.

Financial Experts

Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats verfügt über Sachverstand und im erforderlichen Umfang auch über Spezialwissen auf dem Gebiet Rechnungslegung und ein weiteres Mitglied über solche auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Dies sind derzeit Herr Paul Neumann und Herr Josef Blazicek sowie Herr Dr. Rudolf Knünz.

Nachhaltigkeitsexpertise

Im Aufsichtsrat soll, gesamtheitlich betrachtet, ausreichend Expertise zu Nachhaltigkeitsfragen vorhanden sein, um der Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit für die Gesellschaft gerecht zu werden; die relevanten Teilaspekte können insofern auch von verschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern beigetragen werden. Der Aufsichtsrat soll fachlich insbesondere dazu in der Lage sein, zu überwachen, wie die ökologische und soziale Nachhaltigkeit bei der strategischen Ausrichtung und der Unternehmensplanung berücksichtigt wird.

Dieses Kriterium wird vom Gesamtgremium derzeit erfüllt; insbesondere verfügen namentlich Paul Neumann und Josef Blazicek über vertiefte Kenntnisse in Nachhaltigkeitsfragen.

Zeitliche Beanspruchung

Alle Aufsichtsratsmitglieder sollen in der Lage sein, den zu erwartenden Zeitaufwand aufzubringen.

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