Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat haben eine – nach ihrer Einschätzung – angemessene Anzahl unabhängiger Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur der Gesellschaft festgelegt. Der Aufsichtsrat in seiner derzeitigen Zusammensetzung entspricht dieser Festlegung. Anzahl und Namen der unabhängigen Anteilseignervertreter ergeben sich aus der Darstellung
hier.
Bei seinen Einschätzungen zur Unabhängigkeit hat der Aufsichtsrat die in der aktuellen Fassung des Corporate Governance Kodex (»Kodex 2020«) genannten Indikatoren eingehend geprüft. So spricht keiner der dort genannten Indikatoren gegen die Einschätzungen des Aufsichtsrats zur Unabhängigkeit. Auch darüber hinaus sind keine Gründe ersichtlich, die dieser Einschätzung entgegenstünden.