Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 MAR
Filderstadt, 16. Juli 2026 – Die All for One Group SE (WKN: 511000, ISIN: DE0005110001) (nachfolgend »Gesellschaft« oder »ALL FOR ONE«) hat heute eine Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement) bezüglich des Übernahmeangebots und der geplanten Zusammenarbeit nach Abschluss des Übernahmeangebots mit VINCI Energies Deutschland Enterprise Solutions AcquiCo SE (die “Bieterin«), einer hundertprozentigen, indirekten Tochtergesellschaft der VINCI Energies S.A. abgeschlossen. Die VINCI Gruppe ist ein an der Euronext Paris sowie im CAC 40 notiertes führendes internationales Unternehmen in den Bereichen Bau, Konzessionen, Energielösungen sowie multi-technische Dienstleistungen. Wie in der Zusammenschlussvereinbarung festgelegt und in der heutigen Ankündigung der Bieterin gemäß § 10 WpÜG ausgeführt, beabsichtigt die Bieterin, allen Aktionären der Gesellschaft ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots im Sinne von § 29 Abs. 1 WpÜG für sämtliche ALL FOR ONE-Aktien zu unterbreiten (das »Angebot«).
Der Angebotspreis beträgt EUR 67,50 (in Worten: siebenundsechzig Komma fünf Euro) in bar je ALL FOR ONE-Aktie. Dies entspricht einer Prämie von rund 104,9 % pro ALL FOR ONE-Aktie auf den volumengewichteten Xetra-Durchschnittskurs der ALL FOR ONE-Aktie in den letzten drei Monaten bis einschließlich 15. Juli 2026. Darüber hinaus hat die Bieterin Vereinbarungen zu marktüblichen Bedingungen mit der Unternehmens Invest-Gruppe sowie weiteren Aktionären der Gesellschaftabgeschlossen, die diese Aktionäre nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarungen verpflichten, das Angebot für alle von ihnen gehaltenen ALL FOR ONE-Aktien anzunehmen. Dies entspricht insgesamt rund 54,7 % der ALL FOR ONE-Aktien. Auch die Mitglieder des Vorstands beabsichtigen, ihre privat gehaltenen ALL FOR ONE-Aktien in das Angebot einzuliefern.
Die Zusammenschlussvereinbarung konkretisiert den Angebotsprozess und enthält Vereinbarungen zur zukünftigen Zusammenarbeit bei Angebotserfolg. Hierzu gehören unter anderem Vereinbarungen in Bezug auf die Unterstützung der Wachstums- und Internationalisierungsstrategie der Gesellschaft und die Wahrung der Eigenständigkeit von ALL FOR ONE mit Ausschluss eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags bis zum 1. Januar 2029.
Das Übernahmeangebot unterliegt üblichen Bedingungen, darunter unter anderem Fusionskontroll-Freigaben sowie einer Mindestannahmeschwelle von 75 %. Der Vollzug des Angebots wird – vorbehaltlich regulatorischer Freigaben sowie weiterer üblicher Bedingungen – in Q4 2026 erwartet. Nach Vollzug des Angebots beabsichtigt die Bieterin – in Abstimmung mit dem Vorstand von ALL FOR ONE – den Widerruf der Zulassung der ALL FOR ONE-Aktien vom regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse (Delisting) zu bewerten und gegebenenfalls zu veranlassen.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind der Ansicht, dass die Transaktion im besten Interesse der Gesellschaft, ihrer Aktionäre, ihrer Mitarbeiter und Kunden sowie weiterer Interessengruppen liegt. Sie begrüßen und unterstützen das Angebot und beabsichtigen, vorbehaltlich der Prüfung der von der Bieterin zu veröffentlichenden Angebotsunterlage, den Aktionären in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG die Annahme des Angebots zu empfehlen. Die Angebotsunterlage wird von der Bieterin erstellt und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (»Bafin«) zur Prüfung vorgelegt. Nach Gestattung durch die Bafin wird die Angebotsunterlage (auf Deutsch mit einer unverbindlichen englischen Übersetzung), die die detaillierten Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere Informationen dazu darlegt, veröffentlicht und unter www.afo-offer.com zur Verfügung gestellt. Vorstand und Aufsichtsrat werden ihre gemeinsame begründete Stellungnahme unverzüglich nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage abgeben.