Ad-hoc: Aktienrückkaufprogramm
Filderstadt, 22. November 2024 – Der Vorstand der All for One Group SE (ISIN: DE0005110001) (»Gesellschaft«) hat am 21. November 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, unter Ausnutzung der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. März 2020 erteilten Ermächtigung, erneut ein Aktienrückkaufprogramm aufzulegen (»Aktienrückkaufprogramm 2024«).
Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2024 können in einem Zeitraum vom 25. November 2024 bis zum 3. März 2025 über die Börse bis zu insgesamt 100.000 eigene Aktien (dies entspricht bis zu ca. 2% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal 7 Mio. EUR zurückgekauft werden.
Sämtliche Rückkäufe werden durch ein Kreditinstitut innerhalb einer vertraglich vereinbarten Preisspanne durchgeführt. Die zurückgekauften Aktien können vom Vorstand – jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats – zu allen nach den aktienrechtlichen Regelungen und nach der vorgenannten Ermächtigung zulässigen Zwecken verwendet werden.
Die All for One Group SE behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit zu unterbrechen oder einzustellen.
Die Gesellschaft wird unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben regelmäßig über den Verlauf des Aktienrückkaufprogramms auf ihrer Webseite informieren. Weitere Details werden vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms 2024 von der Gesellschaft separat bekannt gemacht.