Ad-hoc: Aktienrückkaufprogramm
Filderstadt, 16. Juni 2026 – Der Vorstand der All for One Group SE (ISIN: DE0005110001) (»Gesellschaft«) hat am 15. Juni 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, unter Ausnutzung der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 18. März 2025 erteilten Ermächtigung, erneut ein Aktienrückkaufprogramm aufzulegen (»Aktienrückkaufprogramm 2026«).
Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2026 können in einem Zeitraum vom 18. Juni 2026 bis zum 5. März 2027 über die Börse bis zu insgesamt 130.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft, entsprechend bis zu ca. 2,6% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal 5,85 Mio. EUR zurückgekauft werden.
Sämtliche Rückkäufe werden durch ein Kreditinstitut innerhalb einer vertraglich vereinbarten Preisspanne und nach Maßgabe der vorgenannten Ermächtigung durchgeführt. Die zurückgekauften Aktien können vom Vorstand – jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats – zu allen nach den aktienrechtlichen Regelungen und nach der vorgenannten Ermächtigung zulässigen Zwecken verwendet werden.
Die All for One Group SE behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit zu unterbrechen oder einzustellen.
Die Gesellschaft wird unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben regelmäßig über den Verlauf des Aktienrückkaufprogramms auf ihrer Webseite informieren. Weitere Details werden vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms 2026 von der Gesellschaft separat bekannt gemacht.