Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT SOWIE ZUSAMMENSETZUNG UND ARBEITSWEISE VON DEREN AUSSCHÜSSEN
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten eng und vertrauensvoll im Interesse der Gesellschaft zusammen. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Aufsichtsratsgremiums und leitet dessen Sitzungen. Zudem hat der Aufsichtsrat einen Personal-und einen Prüfungsausschuss bestellt. Der Vorstand nimmt in der Regel an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Zudem tagt der Aufsichtsrat regelmäßig auch in Abwesenheit des Vorstands.
Nach §7 der Satzung der Gesellschaft bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands und erlässt eine Geschäftsordnung und einen Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats entscheidet, ob die Vorstandsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilnehmen. Schließlich gibt sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung und erlässt Geschäftsordnungen für seine Ausschüsse. In seinem Bericht an die Hauptversammlung erläutert der Aufsichtsrat jedes Jahr seine Tätigkeit und die Tätigkeit seiner Ausschüsse. Über die Mitglieder und den Vorsitzenden der Ausschüsse des Aufsichtsrats wird auf der Internetseite der Gesellschaft unter Vorstand und Aufsichtsrat informiert. Auf Ebene des Vorstands bestehen derzeit keine Ausschüsse.
UNABHÄNGIGKEIT DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER
SELBSTBEURTEILUNG DER ARBEIT IM AUFSICHTSRAT
ALTERSGRENZE UND LANGFRISTIGE NACHFOLGEPLANUNG FÜR DEN VORSTAND
Kompetenzprofil des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse
Für seine Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat konkrete Ziele benannt und ein entsprechendes Kompetenzprofil für das Gesamtgremium und insbesondere auch seines Prüfungsausschusses erarbeitet, das auf die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner aktuellen Fassung abgestimmt ist. Wahlvorschläge an die Hauptversammlung orientieren sich grundsätzlich daran. Die Ziele und das Kompetenzprofil befinden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.all-for-one.com/aufsichtsrat. Die einzelnen Kompetenzbereiche und der Stand der Umsetzung der gefassten Ziele sowie die Einschätzung zur Unabhängigkeit der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat ergeben sich personenindividuell aus der folgenden Darstellung:
Kompetenzfeld | Josef Blazicek |
Paul Neumann |
Dr. Rudolf Knünz |
Karl Astecker |
Maria Caldarelli |
André Krüger |
Sektorenexpertise | X | X | X | X | X | X |
Nachhaltigkeitsexpertise | X | X | X | X | X | X |
Internationale Erfahrung | X | X | X | X | X | X |
Sachverstand Rechnungslegung | X | X | X | Nein | Nein | Nein |
Sachverstand Abschlussprüfung | X | X | X | Nein | Nein | Nein |
Vorstandserfahrung in einer börsennotierten Gesellschaft | X | X | X | Nein | Nein | Nein |
Unabhängig von der Gesellschaft und ihrem Vorstand | X | X | X | X | k.A. | k.A. |
Unabhängig vom Mehrheitsaktionär | X | Nein | Nein | X | k.A. | k.A. |
Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats verfügt über Sachverstand und im erforderlichen Umfang auch über Spezialwissen auf dem Gebiet Rechnungslegung und ein weiteres Mitglied über solche auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Dies sind derzeit insbesondere der Prüfungsausschussvorsitzende Herr Paul Neumann, Herr Josef Blazicek – ebenfalls Mitglied des Prüfungsausschusses – sowie Herr Dr. Rudolf Knünz. Herr Neumann verfügt aufgrund seiner Ausbildung und seiner Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der Unternehmen Invest AG (UIAG) über vielfältige Erfahrung in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Auch Herr Blazicek hat aufgrund seiner langjährigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und -verkäufen sowie Investitionsmaßnahmen umfangreiche Kenntnisse in beiden Bereichen.
Im Aufsichtsrat soll außerdem nun auch insbesondere ausreichend Expertise zu Nachhaltigkeitsfragen vorhanden sein, um der Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit für die Gesellschaft gerecht zu werden. Die relevanten Teilaspekte können insofern auch von verschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern beigetragen werden. Der Aufsichtsrat soll fachlich insbesondere dazu in der Lage sein, zu überwachen, wie die ökologische und soziale Nachhaltigkeit bei der strategischen Ausrichtung und der Unternehmensplanung berücksichtigt wird.
Dieses Kriterium wird vom Gesamtgremium derzeit erfüllt; namentlich verfügen Paul Neumann und Josef Blazicek über besonders vertiefte Kenntnisse in Nachhaltigkeitsfragen. Herr Neumann und Herr Blazicek setzen sich unter anderem in ihren Funktionen als Vorstandsvorsitzender der UIAG und als langjähriger Mandatsträger in verschiedenen Aufsichtsratsgremien seit Jahren mit relevanten Nachhaltigkeitsfragen auseinander. Diese gewinnen unter anderem aufgrund des »European Green Deal« und speziell der EU-Taxonomie-Verordnung vor allem im Finanzsektor und für Investoren im Allgemeinen besondere Bedeutung.
Auch in der Unternehmenskultur und Strategie der All for One Group nimmt das Thema Nachhaltigkeit seit Jahren eine wesentliche Rolle ein, deren Bedeutung immer größer wird. Darüber hinaus beeinflussen erweiterte gesetzliche Vorgaben, wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die kommende EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sowie die EU-Verordnung hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), die Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten.
Vor diesem Hintergrund setzen sich die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der All for One Group SE, Maria Caldarelli (Executive Director Legal & Integrity) und André Krüger (Head of Ecosystem Management) in ihren originären Tätigkeiten für das Unternehmen kontinuierlich mit diesen Fragen auseinander.
Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern berücksichtigt der Aufsichtsrat grundsätzlich eine Altersgrenze von 70 Lebensjahren zum Zeitpunkt der Wahl. Im Falle von Vorschlägen zur Wiederwahl eines Aufsichtsratsmitglieds gilt grundsätzlich eine Altersgrenze von 75 Lebensjahren zum Zeitpunkt der Wiederwahl.