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Angebot der VINCI Energies Deutschland Enterprise Solutions AcquiCo SE an die Aktionäre der All for One Group SE

Öffentliches Übernahmeangebot /

Öffentliches Delisting-Erwerbsangebot

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VINCI Energies

Angebots-Webseite

Öffentliches Delisting-Angebot

Hier finden Sie Informationen zum freiwilligen öffentlichen Delisting-Angebot von VINCI Energies an die Aktionäre von All for One zum Erwerb sämtlicher noch ausstehender Aktien.

Pressemitteilungen und weitere Meldungen

All for One Group SE // 15. Oktober 2026

Corporate News: Übernahmeangebot von VINCI Energies vollzogen // Delisting-Vereinbarung abgeschlossen und Delisting-Erwerbsangebot von VINCI Energies angekündigt

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All for One Group SE // 15. Oktober 2026

Ad-hoc-Mitteilung: All for One Group SE schließt Delisting-Vereinbarung mit VINCI Energies und unterstützt das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot zum Preis von EUR 67,50 je Aktie

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VINCI Energies // 15. Oktober 2026

Übernahmeangebot: Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots

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Häufig gestellte Fragen

1. Was ist der Zweck des Delisting-Angebots?

Im Anschluss an das erfolgreiche freiwillige öffentliche Übernahmeangebot von VINCI Energies für sämtliche Aktien der All for One Group SE beabsichtigt VINCI Energies, die Börsennotierung der Aktien der All for One Group SE im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu beenden.

Das Delisting soll den administrativen und regulatorischen Aufwand reduzieren, der mit der Aufrechterhaltung der Börsennotierung der All for One verbunden ist. Gleichzeitig soll dadurch eine größere Flexibilität geschaffen werden, um die langfristige strategische Weiterentwicklung von All for One innerhalb von VINCI Energies zu unterstützen.

Das Delisting steht damit im Einklang mit dem gemeinsamen Ziel von VINCI Energies und von All for One, ihre Kompetenzen im Bereich digitaler Dienstleistungen zu bündeln und gemeinsam zusätzliche Wachstumschancen zu erschließen.

2. Was ist der Unterschied zwischen dem vorangegangenen Übernahmeangebot und dem Delisting-Angebot?

Nach dem Abschluss ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots am 13. Oktober 2026 hält VINCI Energies derzeit ca. 87,33 % der All for One-Aktien (ohne Berücksichtigung der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen All for One-Aktien).

Das geplante Delisting-Angebot ist ein eigenständiges öffentliches Delisting-Erwerbsangebot im Zusammenhang mit der beabsichtigten Beendigung der Börsennotierung der Aktien von All for One im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse.

Nach Veröffentlichung der Delisting-Angebotsunterlage in Übereinstimmung mit geltendem Recht erhalten Aktionärinnen und Aktionäre von All for One, die das erfolgreiche freiwillige öffentliche Übernahmeangebot von VINCI Energies nicht angenommen haben, eine weitere Möglichkeit, ihre Aktien gegen eine Bargegenleistung anzudienen

VINCI Energies beabsichtigt, eine Bargegenleistung in Höhe von EUR 67,50 je Aktie von All for One anzubieten (das „Delisting-Angebot“).

Die konkreten Bestimmungen und Bedingungen, insbesondere der Angebotspreis und die Annahmefrist, werden in der Delisting-Angebotsunterlage festgelegt.

3. Wann wird die Delisting-Angebotsunterlage veröffentlicht?

Die Delisting-Angebotsunterlage wird zu gegebener Zeit, spätestens innerhalb von vier Wochen nach Ankündigung des Delisting-Angebots, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („Bafin“) zur Gestattung eingereicht.

Nach der Gestattung durch die Bafin werden die Delisting-Angebotsunterlage und weitere Informationen zum Delisting-Angebot gemäß den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) in deutscher Sprache zusammen mit einer unverbindlichen englischen Übersetzung unter www.afo-offer.com veröffentlicht.

4. Wann können Aktionärinnen und Aktionäre das Delisting-Angebot annehmen?

Die Annahmefrist beginnt mit der Veröffentlichung der Delisting-Angebotsunterlage. Die genauen Daten für den Beginn und das Ende der Annahmefrist werden zusammen mit der Veröffentlichung der Delisting-Angebotsunterlage bekanntgegeben.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird Anfang November erwartet.

5. Kann das Delisting-Angebot auch nach Ablauf der Annahmefrist angenommen werden?

Nein. Nach Ablauf der Annahmefrist können Aktionärinnen und Aktionäre der All for One Group SE das Delisting-Angebot nicht mehr annehmen. Anders als beim vorangegangenen freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von VINCI Energies wird es für das Delisting-Angebot keine weitere gesetzliche Annahmefrist geben.

6. Gibt es eine Mindestannahmeschwelle oder sonstige Vollzugsbedingungen?

Nein. Das Delisting-Angebot wird keinen Vollzugsbedingungen unterliegen und keine Mindestannahmeschwelle vorsehen.

7. Unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat von All for One das Angebot?

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft unterstützen das Delisting-Erwerbsangebot und beabsichtigen, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage und unter Beachtung ihrer Treue- und Sorgfaltspflichten, den All for One-Aktionären die Annahme des Delisting-Erwerbsangebots zu empfehlen.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme wird mit ihrer Veröffentlichung auf der IR-Webseite von All for One aufrufbar sein.

9. Wie hoch ist die Gegenleistung, wenn ich meine Aktien andiene?

VINCI Energies hat angekündigt, den verbleibenden Aktionärinnen und Aktionären von All for One ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot mit einer Bargegenleistung in Höhe von EUR 67,50 je Aktie zu unterbreiten.

Einzelheiten des Delisting-Angebots werden in der Delisting-Angebotsunterlage festgelegt sein.

10. Fallen für die Annahme des Delisting-Angebots Gebühren an?

Die Annahme des Delisting-Angebots ist für Aktionärinnen und Aktionäre von All for One, die ihre Aktien in einem Wertpapierdepot in der Bundesrepublik Deutschland halten, grundsätzlich frei von Kosten und Aufwendungen der depotführenden Banken (mit Ausnahme etwaiger Kosten für die Übermittlung der Annahmeerklärung an die jeweilige depotführende Bank).

Bitte wenden Sie sich an Ihre depotführende Bank oder einen anderen Wertpapierdienstleister, um zu klären, ob im Zusammenhang mit der Annahme des Delisting-Angebots Gebühren anfallen.

Etwaige zusätzliche Kosten und Aufwendungen, die von depotführenden Banken oder ausländischen Wertpapierdienstleistungsunternehmen erhoben werden, sowie gegebenenfalls außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anfallende Aufwendungen sind von den betreffenden Aktionärinnen und Aktionären selbst zu tragen.

Aus der Annahme des Delisting-Angebots gegebenenfalls resultierende ausländische Börsen-, Umsatz- oder Stempelsteuern sind ebenfalls von den betreffenden Aktionärinnen und Aktionären selbst zu tragen.

11. Wann erhalte ich die Zahlung, wenn ich meine Aktien andiene?

Die Zahlung des Angebotspreises erfolgt im Rahmen der Abwicklung des Delisting-Angebots nach Ablauf der Annahmefrist.

Der genaue Ablauf sowie die weiteren Einzelheiten zur Auszahlung werden in der Delisting-Angebotsunterlage näher beschrieben.

12. Was passiert, wenn Aktionärinnen und Aktionäre des Delisting-Angebot nicht annehmen?

Wenn Sie das Delisting-Angebot nicht annehmen, bleiben Sie weiterhin Aktionärin bzw. Aktionär von All for One.

Mit Wirksamwerden des Delistings werden die Aktien von All for One nicht mehr zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sein.

Dies kann zu einer deutlich geringeren Liquidität sowie zu eingeschränkten Möglichkeiten der Preisbildung führen. Infolgedessen kann es schwieriger werden, Aktien von All for One zu einem bestimmten Zeitpunkt oder zu einem bestimmten Preis zu verkaufen.

13. Wann wird das Delisting wirksam?

Der Vorstand von All for One wird, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage und unter Beachtung seiner Treue- und Sorgfaltspflichten, bei der Frankfurter Wertpapierbörse den Antrag auf Widerruf der Zulassung der All for One-Aktien zum Handel im regulierten Markt mit Wirksamwerden des Widerrufs (frühestens) zum Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots stellen. Ob und wann das Delisting wirksam wird, entscheidet die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse.

14. Wer hilft mir bei weiteren Fragen?

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Aktionärshotline unter +49 69 920 149 711 (Montag bis Freitag, 9:00–17:00 Uhr) oder schreiben Sie eine E-Mail an AllForOneGroup-Offer@emberapartners.com.

Die obigen Fragen und Antworten (»Q&As«) stellen eine freiwillige, unverbindliche Information als Hilfestellung für Aktionär*innen der All for One Group SE dar. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung.

Rechtlich maßgeblich für das öffentliche Übernahmeangebot sind ausschließlich die Angaben in der veröffentlichten Angebotsunterlage (einschließlich etwaiger Ergänzungen). Im Falle von Abweichungen gehen die Informationen der Angebotsunterlage vor. Die All for One Group SE übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Q&As.

Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot

Hier finden Sie Informationen zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von VINCI Energies an die Aktionäre von All for One.

VINCI Energies hat sich 87,33% der ausstehenden Aktien von All for One gesichert (ohne die von All for One gehaltenen eigenen Aktien). Dies umfasst angediente Aktien und solche, die an der Börse oder außerbörslich erworben wurden.

Sämtliche Angebotsbedingungen sind eingetreten und das Übernahmeangebot ist abgeschlossen.

Die Frist zur Annahme des Angebots ist abgelaufen. Das Angebot kann nicht mehr angenommen werden.

Gemeinsame Begründete Stellungnahme

All for One Group SE // 19. August 2026

Gemeinsame begründete Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot

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Pressemitteilungen und weitere Meldungen

VINCI Energies // 14. Oktober 2026

Pressemeldung: VINCI Energies schließt die Übernahme des deutschen Unternehmens All for One ab

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VINCI Energies // 18. September 2026

Pressemeldung: VINCI Energies hält nach Ablauf der Annahmefrist 86,74 Prozent der Aktien von All for One – weitere Annahmefrist läuft bis zum 2. Oktober 2026

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VINCI Energies // 10. September 2026

Pressemeldung: VINCI Energies hat sich vor Ablauf der Annahmefrist bereits 83,56 Prozent der Aktien von All for One gesichert

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All for One Group SE // 19. August 2026

Corporate News: Vorstand und Aufsichtsrat der All for One Group SE empfehlen Annahme des öffentlichen Übernahmeangebots von VINCI Energies

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VINCI Energies // 12. August 2026

Pressemeldung: VINCI Energies kündigt den Beginn der Annahmefrist für das Barangebot von €67,50 je Aktie an die Aktionäre von All for One

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All for One Group SE // 16. Juli 2026

Ad-hoc-Mitteilung: All for One Group SE schließt Zusammenschlussvereinbarung mit VINCI Energies und unterstützt das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot zu einem Preis von EUR 67,50 in bar je Aktie

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All for One Group SE // 16. Juli 2026

Corporate News: All for One schließt Zusammenschlussvereinbarung mit VINCI Energies zur Beschleunigung der internationalen Wachstumsstrategie

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VINCI Energies // 16. Juli 2026

Übernahmeangebot: Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots

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