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Öffentliches Aktienrückkaufangebot

Wie in der Ad-hoc-Mitteilung vom 10. Februar 2026 angekündigt, hat der Vorstand der All for One Group SE mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Aktionären der Gesellschaft ein öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 115.000 auf den Namen lautende Stückaktien der All for One Group SE (ISIN DE0005110001) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 3,00 je Aktie und von insgesamt bis zu EUR 4.439.000,00 zu unterbreiten. Dies entspricht einem Anteil von bis zu 2,3% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 14.946.000,00.

Der Erwerb soll im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufangebots gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 38,60 je Aktie erfolgen (ohne Erwerbsnebenkosten). Aktionäre können Aktien zum Rückkauf in der Zeit vom 18. Februar 2026, 00:00 Uhr bis 4. März 2026, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) einreichen.

17. Februar 2026

Angebotsunterlage – Öffentliches Aktienrückkaufangebot

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10. Februar 2026

Ad-hoc: All for One Group SE beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 2,3% des Grundkapitals und schlägt Hauptversammlung eine geänderte Verwendung des Bilanzgewinns vor

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Q&As zum freiwilligen Aktienrückkaufangebot

Was ist ein öffentliches Aktienrückkaufangebot?

Ein öffentliches Aktienrückkaufangebot ist ein Angebot der Gesellschaft an ihre Aktionär*innen, eigene Aktien zu einem festgelegten Preis von diesen zurückzukaufen.

Handelt es sich um ein Pflicht- oder ein freiwilliges Angebot?

Es handelt sich um ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot, das nicht dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) unterliegt.

Wie hoch ist der Angebotspreis je Aktie?

Der Angebotspreis beträgt 38,60 EUR je Aktie.

Wie viele Aktien will die Gesellschaft maximal zurückkaufen?

Die Gesellschaft möchte maximal 115.000 Aktien zurückkaufen, was etwa 2,3% des Grundkapitals entspricht.

Wie erhalten die Aktionär*innen das Angebot / die Annahmeerklärung?

Die Aktionär*innen erhalten das Angebot bzw. die Annahmeerklärung über ihre depotführende Bank und die dort hinterlegten Kommunikationswege.

Wie genau können Aktionär*innen ihre Aktien im Rahmen des öffentlichen Rückkaufangebots verkaufen, und welche Schritte sind dabei zwingend erforderlich?

Um Aktien über das Rückkaufangebot zu veräußern, müssen Aktionär*innen eine schriftliche Annahmeerklärung bei ihrer Depotbank einreichen. In dieser Erklärung ist die genaue Anzahl der anzudienenden Aktien anzugeben.

Erst wenn die Depotbank diese Erklärung entgegengenommen hat und anschließend die entsprechende Umbuchung in die Interimsgattung (ISIN DE000A41YDE5) innerhalb der Annahmefrist veranlasst, gilt die Annahme als wirksam.

Kann die Annahmeerklärung widerrufen werden?

Nein. Nach Abgabe der Annahmeerklärung und erfolgter Umbuchung in die Interimsgattung ist die Annahme unwiderruflich. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht.

Wann erfahren Aktionär*innen, wie viele ihrer Aktien tatsächlich zurückgekauft werden?

Das endgültige Ergebnis und die Zuteilungsquote werden nach Ablauf der technischen Nachbuchungsfrist auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht.

Fallen für Aktionär*innen Transaktionskosten an?

Ja. Alle Kosten, Gebühren und Spesen, die durch die Annahme entstehen, sind von den Aktionär*innen selbst zu tragen. Die Gesellschaft übernimmt keine Kosten.

Wie ist zu verfahren, wenn Aktien aus mehreren Depots eingereicht werden sollen, und gibt es Besonderheiten zu beachten?

Sollten Aktionär*innen Aktien in mehreren Depots halten, muss jede Depotbank separat angewiesen werden. Jedes Depot gilt rechtlich als unabhängige Einheit, und die Annahme des Angebots erfolgt jeweils depotbezogen. Dies kann für die bevorrechtigten 100 Aktien relevant sein, da diese pro Aktionär – nicht pro Depot – gelten.

Kann die Annahmefrist verlängert werden?

Ja. Die Gesellschaft kann die Annahmefrist freiwillig verlängern, sie ist aber nicht dazu verpflichtet. Eine eventuelle Verlängerung wird im Bundesanzeiger und auf der Website veröffentlicht.

Was passiert, wenn mehr Aktien angedient werden als die Gesellschaft zurückkaufen will?

In diesem Fall erfolgt eine verhältnismäßige Zuteilung.

Bis zu 100 angediente Aktien pro Aktionär*in werden bevorzugt berücksichtigt. Nicht berücksichtigte Aktien werden wieder auf die ursprüngliche ISIN zurückgebucht.

Was bedeutet es für Aktionär*innen, wenn das Angebot überzeichnet wird, und wie funktioniert die verhältnismäßige Zuteilung?

Kommt es zu einer Überzeichnung, also wenn mehr Aktien eingereicht werden als das maximale Volumen von 115.000 Stück, werden die Einreichungen verhältnismäßig berücksichtigt.

Eine Ausnahme bilden die ersten 100 angedienten Aktien pro Aktionär*in, die als bevorrechtigt gelten und bevorzugt vollständig angenommen werden – sofern das Gesamtvolumen dies zulässt. Dadurch erhalten insbesondere Kleinanleger eine höhere Annahmechance.

Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Auszahlung des Kaufpreises und über welche Wege wird das Geld ausgekehrt?

Die Auszahlung des Kaufpreises erfolgt voraussichtlich zwischen dem 6. und 8. Bankarbeitstag nach Ende der Annahmefrist. Die Depotbank erhält den Betrag über die Clearstream Europe AG und schreibt anschließend den Verkaufserlös auf das in der Annahmeerklärung angegebene Konto gut. Mit der Gutschrift auf dem Bankkonto gilt die Zahlungsverpflichtung der Gesellschaft als erfüllt.

Die obigen Fragen und Antworten (»Q&As«) stellen eine freiwillige, unverbindliche Information als Hilfestellung für Aktionär*innen der All for One Group SE dar. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung.

Rechtlich maßgeblich für das öffentliche Rückkaufangebot sind ausschließlich die Angaben in der veröffentlichten Angebotsunterlage (einschließlich etwaiger Ergänzungen). Im Falle von Abweichungen gehen die Informationen der Angebotsunterlage vor. Die All for One Group SE übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Q&As.

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