Öffentliches Aktienrückkaufangebot
Wie in der Ad-hoc-Mitteilung vom 10. Februar 2026 angekündigt, hat der Vorstand der All for One Group SE mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Aktionären der Gesellschaft ein öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 115.000 auf den Namen lautende Stückaktien der All for One Group SE (ISIN DE0005110001) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 3,00 je Aktie und von insgesamt bis zu EUR 4.439.000,00 zu unterbreiten. Dies entspricht einem Anteil von bis zu 2,3% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 14.946.000,00.
Der Erwerb soll im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufangebots gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 38,60 je Aktie erfolgen (ohne Erwerbsnebenkosten). Aktionäre können Aktien zum Rückkauf in der Zeit vom 18. Februar 2026, 00:00 Uhr bis 4. März 2026, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) einreichen.
Q&As zum freiwilligen Aktienrückkaufangebot
Was ist ein öffentliches Aktienrückkaufangebot?
Handelt es sich um ein Pflicht- oder ein freiwilliges Angebot?
Wie hoch ist der Angebotspreis je Aktie?
Wie viele Aktien will die Gesellschaft maximal zurückkaufen?
Wie erhalten die Aktionär*innen das Angebot / die Annahmeerklärung?
Wie genau können Aktionär*innen ihre Aktien im Rahmen des öffentlichen Rückkaufangebots verkaufen, und welche Schritte sind dabei zwingend erforderlich?
Kann die Annahmeerklärung widerrufen werden?
Wann erfahren Aktionär*innen, wie viele ihrer Aktien tatsächlich zurückgekauft werden?
Fallen für Aktionär*innen Transaktionskosten an?
Wie ist zu verfahren, wenn Aktien aus mehreren Depots eingereicht werden sollen, und gibt es Besonderheiten zu beachten?
Kann die Annahmefrist verlängert werden?
Was passiert, wenn mehr Aktien angedient werden als die Gesellschaft zurückkaufen will?
Was bedeutet es für Aktionär*innen, wenn das Angebot überzeichnet wird, und wie funktioniert die verhältnismäßige Zuteilung?
Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Auszahlung des Kaufpreises und über welche Wege wird das Geld ausgekehrt?
Die obigen Fragen und Antworten (»Q&As«) stellen eine freiwillige, unverbindliche Information als Hilfestellung für Aktionär*innen der All for One Group SE dar. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung.
Rechtlich maßgeblich für das öffentliche Rückkaufangebot sind ausschließlich die Angaben in der veröffentlichten Angebotsunterlage (einschließlich etwaiger Ergänzungen). Im Falle von Abweichungen gehen die Informationen der Angebotsunterlage vor. Die All for One Group SE übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Q&As.