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Hauptversammlung der All for One Group SE // 16.03.2022

Stimmabgabe

für Aktionäre

Nach Ablauf der Anmeldefrist (9. März 2022) können bereits angemeldete Aktionäre unser Online-Formular auch weiterhin zur Ausübung ihrer Stimmrechte per elektronischer Briefwahl sowie zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen nutzen. Eine Auflistung häufig gestellter Fragen zur Stimmabgabe befindet sich direkt unter dem Formular auf dieser Seite.

Die Hauptversammlung 2022 wird am 16. März 2022 live im Internet übertragen. Die Veranstaltung startet ab 10:25 Uhr. Die Zugangsdaten zur Live-Veranstaltung erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung per E-Mail bzw. per Post.

Falls Sie Probleme bei der Einwahl zur Live-Veranstaltung haben, können Sie sich am 16. März 2022 ab 09:30 Uhr an folgende Hotline wenden:
+49 (0) 351 271 803 50

Haben Sie Probleme mit der Darstellung des Anmeldeformulars?

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Wozu dient das Online-Formular?

Unser Online-Formular können Aktionäre zur Anmeldung und zur Ausübung ihrer Stimmrechte per elektronischer Briefwahl sowie zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen nutzen.

Wozu dient das Online-Formular nicht?

Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung, Widerspruch gegen Beschlüsse, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären sowie Ergänzungen zur Tagesordnung können mit dem Online-Formular nicht übermittelt werden. Näheres dazu in den gesonderten Hinweisen auf www.all-for-one.com/hv

Gibt es neben dem Online-Formular auch einen Anmeldebogen, etwa für schriftliche Briefwahl?

Ja. Zur Anmeldung und zur Ausübung ihrer Stimmrechte per schriftlicher Briefwahl sowie zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen können Aktionäre auch den Weg über den Anmeldebogen wählen. Den im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktionären senden wir ihren Anmeldebogen per Briefpost zu.

Kann eine mit der Anmeldung bereits erfolgte Stimmabgabe auch während der Hauptversammlung noch verändert (widerrufen) werden?

Ja, jedoch nur unter Nutzung des Online-Formulars und nur bis zum Ende der Fragenbeantwortung während der Hauptversammlung. Die erneute Stimmabgabe ersetzt dann die zuvor bereits erfolgte/n Stimmabgabe/n.

Wo finde ich meine Aktionärsnummer für das Online-Formular?

Ihre Aktionärsnummer erhalten Sie mit den Unterlagen, die wir den im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktionären per Briefpost zusenden.

Können auch Bevollmächtigte das Online-Formular nutzen?

Ja. Die Ausübung der Stimmrechte durch einen Bevollmächtigen über das Online-Formular erfolgt jedoch unter der Aktionärsnummer des im Aktienregister eingetragenen Aktionärs. Daher werden Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, gebeten, dem Bevollmächtigten ihre Aktionärsnummer zu übermitteln.

Was ist bei der Erteilung von Vollmachten und Weisungen zu beachten?

Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen setzt stets eine gültige Anmeldung voraus, die uns bis zum 9. März 2022 (24:00 MEZ) zugegangen sein muss.

Welche Stimmabgaben sind maßgeblich, wenn ich Stimmen über verschiedene Übermittlungswege abgebe?

Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail, elektronisch über das Online-Formular oder gemäß §67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung ((EU) 2018/1212)) durch Briefwahl ausgeübt bzw. Vollmacht und ggf. Weisungen erteilt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt:

1. elektronisch über das Online-Formular

2. gemäß §67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212)

3. per E-Mail

4. per Brief

Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung eingehen, gilt: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und letztere haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß §134a AktG sowie einer diesen gemäß §135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person.

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Hauptversammlung 2022

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