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Nutzungsbedingungen

Mit dem Kauf über den Add-on-Shop der All for One Group stimmen Sie den folgenden Nutzungsbedingungen zu:

  • Es gelten die hier angezeigten Preise und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der All for One Group AG.
  • Sie bestätigen, dass Zugang zu diesem Portal nur von Ihrem Unternehmen autorisierte Benutzer erhalten.
  • Es ist durch den Auftraggeber sicherzustellen, etwaige Änderungen an den Benutzern dem Auftragnehmer mitzuteilen sind
  • Das verwendete Passwort muss gängigen Sicherheitsrichtlinien entsprechen (z.B. BSI)
  • Die bestellten Add-ons werden Ihnen über die Software-Downloads (Auslieferungen der Leistungsgegenstände) im Kundenportal zur Verfügung gestellt.
1. Leistungsumfang der LösungenDer Auftragnehmer bietet Applikationen an, welche die Standardfunktionalität von SAP-Applikationen branchenspezifisch oder auch branchenneutral ergänzen und erweitern. Die Zusatzlösung ist eine durch den Auftragnehmer entwickeltes Produkt und wird nicht als Preislisten- bzw. Standardkomponente der SAP Software geführt oder ausgeliefert. 1.1 Hinweis zu modifizierten Lösungen Sofern nicht explizit durch ein (M) in der Materialbezeichnung gekennzeichnet, sind alle Zusatzlösungen des Auftragnehmers modifikationsfrei. Lösungen, die einer Modifikation unterliegen, beinhalten Erweiterungsimplementierungen an Stellen im Quelltext für die es keine Stabilitätsaussage der SAP oder des Auftragnehmers gibt, da sie sich außerhalb der von SAP explizit freigegebenen Erweiterungsschnittstellen, wie z.B. BADI´s und Customer Exits, befinden. Im Rahmen der Auslieferung eines Enhancement Packages/ Support Packages/ neuen Releases (Build) oder Feature Pack der SAP werden sowohl neue Entwicklungsobjekte ausgeliefert, als auch existierende Entwicklungsobjekte geändert. Die Änderung wirkt sich nicht direkt auf die Prozesse aus, stellt aber technisch gesehen eine Änderung des Originalobjektes dar. Im Rahmen der Aktivierung von Lösungen, die einer Modifikation unterliegen, werden Erweiterungsimplementierungen ausgeliefert, die von der ABAP-Generierung in den Originalquelltext integriert werden. Dies kann zu Konflikten zwischen den Erweiterungsimplementierungen des Auftragnehmers und der SAP führen, die über das Erweiterungs-Infosystem abgeglichen werden müssen. Sollte die SAP in der Auslieferung die Programmstruktur verändert haben, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass die Erweiterungsimplementierung des Auftragnehmers verloren geht. Die Nutzung solcher nicht modifikationsfreien Lösungen muss daher durch den Auftraggeber explizit schriftlich freigegeben werden. 1.2 Grundsätzliche LizenzbedingungenDer Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den Zusatzlösungen des Auftragnehmers das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Nutzungsrecht zur produktiven Nutzung auf einem SAP-System des Auftraggebers für dessen eigene Geschäftsprozesse. Produktive Nutzung im Sinne dieser Lizenzbedingung ist definiert als Installation der Zusatzlösung auf der Produktiv-Instanz eines SAP-Systems des Auftraggebers. Dem Auftraggeber ist es gestattet, diese Zusatzlösungen auf den zum vorstehend genannten Produktivsystem gehörigen Entwicklungs- / Qualitätssicherungs- und / oder Testsystemen zu installieren. Die Lizenz ist an Systeme gebunden. Ist die Installationsnummer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt, wird der Auftraggeber diese spätestens zum Zeitpunkt der Auslieferung nachliefern. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung von Lizenzbedingungen Dritter, falls diese für den Einsatz dieser Zusatzlösung Voraussetzung sind. Die Lizenzbedingungen des Auftragnehmers betreffen keine Lizenzbedingungen Dritter, auch wenn Drittanbieterlizenzen durch den Auftragnehmer im Rahmen dieser Vereinbarung an den Auftraggeber verkauft werden. 1.3 NutzungsrechtDas Nutzungsrecht der Zusatzlösungen ist beschränkt auf die Nutzung durch den Auftraggeber. Zur Nutzung der Zusatzlösung durch verbundene Unternehmen gem. §§ 15 ff. AktG, auf dem gleichen SAP-System, ist der Erwerb einer zusätzlichen Lizenz für jede selbständig bilanzierende Unternehmenseinheit erforderlich. Dritten ist die Nutzung nicht gestattet. Eine Nutzung der Zusatzlösung zur Bereitstellung von Leistungen für Dritte (beispielsweise in Form eines Clearingcenters) ist dem Auftraggeber nicht erlaubt. Ebenso ist dem Auftraggeber der Verkauf, die Vermietung oder der Verleih der Zusatzlösung nicht gestattet. Dem Auftraggeber ist untersagt, die Zusatzlösung zu kopieren, weiter zu verbreiten oder via SAP Transport an andere SAP-Systeme auszuliefern. 1.4 AktivserviceAktivservice beinhaltet Dienstleistungen des Auftragnehmers hinsichtlich der Komponenten einer Zusatzlösung des Auftragnehmers. Aktivservice erstreckt sich ausschließlich auf die vom Auftragnehmer erworbenen Zusatzlösungen, für welche die Inanspruchnahme des Aktivservice in dieser Vereinbarung als verpflichtend gekennzeichnet sind. Die Kennzeichnung erfolgt bei der entsprechenden Zusatzlösung durch eine zusätzliche Auszeichnung von Aktivservice. Softwarelösungen Dritter, welche als Bestandteil von Auftragnehmer-Lösungen zur Anwendung kommen, sind nicht vom Aktivservice erfasst. 1.4.1 LeistungsbeschreibungAktivservice umfasst:
  • Benachrichtigung des Kunden über die Verfügbarkeit von Weiterentwicklungen und Fehlerkorrekturen.
  • Bereitstellung der Weiterentwicklungen und Qualitätsverbesserungen/Korrekturen in Form von SAP Transportdateien ohne Zusatzkosten.
  • Bei technischen Problemen der Zusatzlösung, werden Problemmeldungen über den Servicedesk innerhalb der Geschäftszeiten (werktags 09-17 Uhr CET) bearbeitet.
Anpassungen an individuelle Anforderungen des Auftraggebers, Einspielen der Transporte sowie die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung seitens des Auftraggebers, durch Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht werden, sind ebenfalls nicht Gegenstand des Aktivservice. 1.4.2 Erforderliche Systemumgebung Voraussetzung zur Nutzung des Aktivservice ist ein identischer Release-Stand zwischen der beim Auftraggeber eingesetzten SAP Standardsoftware und der aktuellen SAP Basis hinsichtlich der Zusatzlösung, die gemäß dieser Vereinbarung mit dem Aktivservice zu aktualisieren ist. 2 Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten des AuftraggebersDer Auftraggeber ist zur Erbringung und Erfüllung der folgenden Mitwirkungsleistungen sowie Voraussetzungen verpflichtet:
  • Personal
Der Auftraggeber stellt mit Vertragsbeginn einen Projektleiter sowie Fachpersonal mit den notwendigen IT- und SAP-Kenntnissen zur Erfüllung der Zuständigkeiten bereit.
  • Remotezugang
Für die Vertragslaufzeit wird ein RDP-Remotezugang – i.d.R. über einen abgesicherten VPN-Tunnel zwischen den Netzen des Auftragnehmers und Auftraggebers – eingerichtet. Es wird empfohlen, einen RDP-Remotezugang dauerhaft bereitzustellen. So ist gewährleistet, dass das Fachpersonal des Auftragnehmers im Falle von Änderungsanforderungen oder auch Störfällen zügig unterstützen kann.
  • SAP: Customizing und Stammdatenpflege
Notwendige Vorarbeiten im SAP-System des Auftraggebers sind nicht Bestandteil der vorliegenden Vereinbarung. Dies betrifft insbesondere das notwendige Customizing des SAP Standards, anderer Zusatzlösungen, sowie die Prozesskonfiguration und die Stammdatenpflege. Diese Leistungen sind ggfs. zwischen den Parteien gesondert zu vereinbaren.
  • Dokumentation
Der Auftraggeber erstellt eine individuelle Dokumentation.
  • Einspielen von Zusatzlösungen
Der Auftragnehmer liefert Installationsdateien und eine Einspieltransaktion für SAP aus. Die Zusatzlösungen des Auftragnehmers können ausschließlich über diese Transaktion installiert werden.