Entsprechenserklärung

Corporate Governance

Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz

Vorstand und Aufsichtsrat der All for One Steeb AG erklären, dass den Empfehlungen der von der Deutschen Bundesregierung eingesetzten Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Kodex-Fassung vom 15. Mai 2012 – abgesehen von den nachstehend erläuterten Ausnahmen – bereits entsprochen wurde, derzeit entsprochen wird, und auch zukünftig entsprochen werden soll.

Bei den folgenden Punkten handelt es sich um Abweichungen von den Empfehlungen:

Ziff. 3.8 Angemessener Selbstbehalt bei Abschluss einer D&O-Versicherung

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind der Auffassung, dass der Aufsichtsrat auch ohne einen Selbstbehalt seine Aufgaben verantwortungsbewusst und motiviert in vollem Umfang wahrnimmt, so dass die D&O-Versicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft weiterhin keinen Selbstbehalt vorsieht.

Ziff. 5.3  Bildung von Ausschüssen

Der Aufsichtsrat bestand und besteht im Zeitpunkt der Abgabe der Entsprechenserklärung aus drei Personen. Die Bildung von Ausschüssen in dieser Konstellation wie z.B. ein Prüfungsausschuss (Audit Committee, Ziff. 5.3.2) oder ein Nominierungsausschuss (Ziff. 5.3.3) bietet keinen Mehrwert und wird für nicht sinnvoll und praktikabel erachtet. Die für die Ausschüsse vorgesehenen Aufgaben werden vom gesamten Aufsichtsrat gemeinschaftlich wahrgenommen, soweit dieser aus drei Personen besteht.

Im Geschäftsjahr 2012/13 soll die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder auf sechs erweitert werden. In diesem Zuge ist dann auch die Bildung von Ausschüssen (unter Beachtung der Corporate Governance Empfehlungen) geplant.

Ziffer 5.4.1 Zusammensetzung des Aufsichtsrats / weitere Angaben bei Wahlvorschlägen

Der Aufsichtsrat unterstützt zwar grundsätzlich auch die in Ziffer 5.4.1 des Kodex genannten konkreten Ziele bei der Auswahl von Aufsichtsratskandidaten, möchte aber weiterhin über Vorschläge zu seiner Zusammensetzung in der jeweiligen Situation individuell entscheiden (insbesondere unter Berücksichtigung der jeweiligen fachlichen Qualifikation und persönlichen Eignung) und sich nicht durch konkrete Zielvorgaben oder Quoten einengen. Der Aufsichtsrat wird bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung sämtliche gesetzlich geforderten Angaben zu den Aufsichtsratskandidaten machen. Ferner erfolgt eine Vorstellung der Kandidaten in der Hauptversammlung. Dies ist nach Auffassung des Aufsichtsrats eine ausreichende Informationsbasis für die Beurteilung von Kandidatenvorschlägen.

Filderstadt, 14. Februar 2013

All for One Steeb AG
Aufsichtsrat und Vorstand

 


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